Bayerisches Staatsministerium der Finanzen - Steuern - Häufig gestellte Fragen
2.8 Muss ich meine Einkünfte aus dem Minijob in der Einkommensteuer-Erklärung angeben?
Es gibt zwei Möglichkeiten.
Wenn der Arbeitslohn pauschal versteuert wurde, bleibt dieser bei einer Veranlagung zur Einkommensteuer außer Ansatz und muss nicht in der Einkommensteuererklärung angegeben werden.
Erfolgte die Abrechnung nach den Merkmalen der Lohnsteuerkarte, müssen die Einnahmen bei Abgabe der Einkommensteuererklärung angegeben werden.
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