Deutsche Post | Tipps | Sch�nheitsreparaturen wann, wie oft und wie?: "Diese Fristen beginnen mit dem Einzug oder der letzten Mieterrenovierung zu laufen. Sp�testens beim Auszug muss der Mieter dann die Zimmer renovieren, bei denen die Frist abgelaufen ist.
Konsequenz: Zieht der Mieter nach zweieinhalb Jahren aus, muss er �berhaupt nicht renovieren. Zieht er nach vier Jahren aus, m�sste er allenfalls K�che, Bad und Dusche streichen und tapezieren. Erst wenn der Mieter nach f�nf Jahren die Wohnung verl�sst, m�sste er bis auf die Abstellkammer in der gesamten Wohnung Sch�nheitsreparaturen durchf�hren.
Keine Rolle spielt es hierbei, ob der Mieter zu Beginn des Mietverh�ltnisses in eine unrenovierte Wohnung gezogen ist und renoviert hat oder ob die Wohnung bei Beginn des Mietverh�ltnisses topp renoviert war."
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