Sch�nheitsreparaturen - ja oder nein ?: "Abgeltungsklauseln
Allerdings enthalten viele Mietverträge zusätzlich zum Fristenplan sogenannte Abgeltungsklauseln, mit deren Hilfe der Mieter anteilig an den Kosten einer Renovierung beteiligt werden kann, wenn oder besser gesagt obwohl die Fristen beim Auszug noch nicht abgelaufen sind. So kann die Klausel vorsehen, dass der Mieter 20 Prozent der Renovierungskosten �bernimmt, wenn der Einzug oder die letzte Sch�nheitsreparatur l�nger als ein Jahr zur�ckliegt, 40 Prozent, wenn seitdem mehr als zwei Jahre vergangen sind usw. Solche Klauseln sind zul�ssig, d.h. wirksam! Die H�he der anteiligen Renovierungskosten basiert fast immer auf einem Kostenvoranschlag, den der Vermieter von einem Malerfachbetrieb hat erstellen lassen. Der Mieter hat jedoch nicht nur das Recht, zum Vergleich einen weiteren Kostenvoranschlag einzuholen, er kann die Wohnung vor dem Auszug auch selbst renovieren, wenn dies f�r ihn die g�nstigere Variante ist!"
Комментариев нет:
Отправить комментарий