суббота, 27 марта 2010 г.

Abgeltungssteuer, Steuererklärung

Steuerbescheinigungen mit Verspätung
Die Fälle, in denen Anleger dennoch in ihrer Steuererklärung mit Angaben zu Erträgen und Verlusten kämpfen müssen, werden in der Praxis dennoch zahlreich sein. Bevor dies aber überhaupt möglich ist, müssen zumeist die Steuerbescheinigungen der Banken für das vergangene Jahr eintrudeln. Der Versand dieser Bescheinigungen wird anno 2010 in vielen Fällen erst im April erfolgen. Zu aufwändig waren nach Informationen des Bundesverbandes deutscher Banken (BdB) die Umstellungen der Abrechnungssysteme auf die neue Steuer.

Verwaltergebühren zur Hälfte anrechenbar
Die Schnellschüsse des Finanzministeriums vom Dezember 2009 beinhalten aber nicht nur negative Seiten für den Steuerbürger. So können etwa die Gebühren von Vermögensverwaltern im Rahmen so genannter "all-in-fees" pauschal zu 50 Prozent als Verluste geltend gemacht werden. Das schließt auch bankenunabhängige Vermögensverwalter ein.

Zwei Verrechnungstöpfe
Im einfachsten Fall ist dies bei einem einzigen Institut geschehen. Dort werden Erträge automatisch einem von zwei "Verlustverrechnungstöpfen" zugeordnet. Im Aktien-Verlustverrechnungstopf erscheinen die Verluste und Gewinne aus Aktiengeschäften. Im allgemeinen Verlustverrechnungstopf Gewinne und Verluste aus allen anderen Wertpapieren sowie alle Erträge, wie etwa Zinsen und Dividenden. Die Bank verrechnet dann am Jahresende die Gewinne und Verluste jeweils innerhalb der beiden Verrechnungstöpfe automatisch. Hierbei werden Aktienverluste nur noch mit Aktiengewinnen und negative Beträge des allgemeinen Verlustverrechnungstopfs mit den positiven Beträgen aus diesem Topf verrechnet. Bleibt bei der Verrechnung ein Verlustüberschuss, wird dieser automatisch ins Folgejahr übertragen. In diesem Idealfall braucht der Steuerbürger seine Erträge dem Finanzamt nicht mehr zu erklären.