воскресенье, 21 августа 2005 г.

AWV-Meldepflicht beachten

Legal & General: Zahlungsmodus: "Meldewesen nach Außenwirtschaftsverordnung (AWV)

Bei Zahlungsvorg�ngen auf das bzw. vom deutschen Beitragskonto der Legal & General Assurance Society kann es dazu kommen, dass auf dem Kontoauszug des Beitragszahlers der Hinweis 'AWV-Meldepflicht beachten' (AWV = Au�enwirtschaftsverordnung) steht.



Hintergrund ist, dass Legal & General im Sinne der deutschen Au�enwirtschaftsverordnung den Status eines Devisenausl�nders inne hat. Daraus kann sich f�r den Beitragszahler die Notwendigkeit ergeben, statistische Meldevorschriften im Au�enwirtschaftsverkehr zu beachten.



Diese statistsichen Meldungen sind der Deutschen Bundesbank zu erstatten, welche zur strikten Geheimhaltung aller Einzelangaben verpflichtet ist. Einzelangaben d�rfen weder ver�ffentlicht, noch an andere Stellen (z.B. Finanz�mter) weitergegeben werden.



In Bezug auf die Vertr�ge bei Legal & General ergibt sich nur dann eine Meldepflicht, wenn Zahlungen von mehr als € 12.500 geleistet werden. In diesen F�llen ist der Beitragszahler angehalten, die Zahlung durch den Z4-Vordruck an die Deutsche Bundesbank zu melden. Dieses Formular sowie ein Merkblatt 'Zahlungen im Au�enwirtschaftsverkehr - Allgemeine �bersicht' stehen auf der Website der Deutschen Bundesbank www.bundesbank.de im Sachgebiet >Statistik unter >Meldewesen und dort unter >Au�enwirtschaft zur Verf�gung. Beim Ausf�llen des Z4-Formulars sollten folgende Hinweise beachtet werden: Zweck der Zahlung = Pr�mie Rentenversicherung; Kennzahl = 400; Land = GB."

1 комментарий:

Анонимный комментирует...

heißt das, wenn ich in einem jahr gerade mal 3 Zahlungen á 150 Euro erhalte, dann muss ich das nicht melden?