воскресенье, 21 августа 2005 г.

Rechtsschutz für Eigentümer und Mieter

Rechtsschutz für Eigentümer und Mieter
Rechtsschutz für Eigentümer und Mieter von selbst genutzten Wohneinheiten
Die selbst genutzte Wohneinheit ist nur versicherbar in Verbindung mit der Kombination Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutz.
Beim Rechtsschutz für Mieter ist der Mieter oder Pächter des versicherten Objekts versichert. Er hilft bei der Geltendmachung und Abwehr von Ansprüchen als Mieter oder Pächter einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses einschließlich einer zugehörigen Garage, z.B. wegen Eigenbedarfskündigung des Vermieters. Streitigkeiten unter Mitmietern desselben Objekts sind ausgeschlossen. Die Wartezeit beträgt 3 Monate.
Der Rechtsschutz für Eigentümer kann für Eigentümer oder dinglich Nutzungsberechtigte des versicherten Objekts abgeschlossen werden. Versichert ist die Geltendmachung und Abwehr von Ansprüchen als Hauseigentümer, z.B. bei Grenzbepflanzung durch den Nachbarn oder bei Beschädigung des Grundstücks, bzw. als Wohnungseigentümer, z.B. bei fehlerhaften Beschlüssen der Wohnungseigentümerversammlung. Streitigkeiten unter Miteigentümern desselben Objekts sind ausgeschlossen. Es besteht eine Wartezeit von 3 Monaten.

Комментариев нет: