суббота, 25 октября 2008 г.

Abgeltungsteuer Rückzahlung an Geringverdiener

Rückzahlung an Geringverdiener

Auch Geringverdiener sollten ihre Erträge in der Steuererklärung auflisten. Liegt ihr persönlicher Steuersatz unter 25 Prozent, bekommen sie zunächst automatisch die Abgeltungsteuer auf alle Kapitalerträge und Kursgewinne abgezogen, die über ihrem Freibetrag anfallen. Zu viel Gezahltes können sie sich aber zurückholen, indem sie eine Bescheinigung ihrer Bank über die Kapitaleinkünfte in die Steuererklärung packen. Ein Rentnerpaar, das 2009 beispielsweise 20 000 Euro Einkommen plus 1000 Euro Zinsen versteuert, schuldet dem Fiskus für die Zinsen nur 19,6 Prozent, nicht 25 Prozent.

Die Abgeltungsteuer komplett vermeiden können Bürger mit sehr geringem Einkommen. Sie dürfen auch in Zukunft Zinsen oberhalb des Freibetrags steuerfrei kassieren. Dafür müssen sie der Bank allerdings eine Nichtveranlagungsbescheinigung vorlegen, die drei Jahre lang gültig ist. Antragsformulare gibt es beim Finanzamt oder unter www.formulare-bfinv.de (Steuern im Inland). Rentner können die Bescheinigung bekommen, wenn ihr zu versteuerndes Einkommen unter 7664 Euro im Jahr liegt. Minderjährige Kinder oder Studenten, die außer Zinsen, Dividenden und Verkaufsgewinnen keine Einnahmen haben, können mit der Bescheinigung Erträge bis zu 8501 Euro im Jahr steuerfrei beziehen.

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