вторник, 4 ноября 2008 г.

Optionsschein-Totalverlust steuerlich absetzbar

Optionsschein-Totalverlust steuerlich absetzbar?
04.11.2008 10:00:00

Die Finanzkrise beutelt Börsianer derzeit gewaltig. Optionsscheine etwa wurden gleich reihenweise ausgestoppt. Während innerhalb der Spekulationsfrist realisierte Kursverluste bei Aktien oder Fonds wenigstens steuermindernd mit Börsengewinnen verrechnet werden können, ist das beim wertlosen Verfall nicht möglich. Spitzfindige Begründung des Fiskus: Es habe ja kein Veräußerungsgeschäft vorgelegen, also könne der Verlust auch nicht steuerlich geltend gemacht werden.

Doch das könnte nicht das letzte Wort in dieser Sache sein. Denn derzeit läuft in dieser Sache ein Verfahren beim Bundesfinanzhof (BFH). Die Richter beschäftigen sich mit folgender Frage: Liegt tatsächlich ein Termingeschäft vor, wenn der ursprüngliche Erwerb zwar auf die Erlangung eines Differenzausgleichs abzielte, es aber tatsächlich nicht zu einem Differenzausgleich gekommen ist? Können dann die Anschaffungskosten für nicht ausgeübte Aktienoptionsrechte wenigstens als Werbungskosten abgezogen werden (Az. IX R 69/07)?

Wer von dieser Frage ebenfalls betroffen ist, sollte entsprechende Verluste bei der nächsten Steuererklärung mit einreichen und gegen einen ablehnenden Bescheid mit Verweis auf das BFH-Verfahren Einspruch einlegen, sowie um Ruhen des Verfahrens bis zu einem abschließenden Urteil bitten. So kann man ohne größere Kosten von positiven Gerichtsurteilen anderer profitieren.

Sophie Brandt

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